WAS GENAU LEISTET DER INTEGRATIONSFACHDIENST?
Arbeitssuchende und Arbeitnehmer*innen mit Behinderung erhalten durch uns berufsbegleitende und/oder psychosoziale Betreuung sowie Informationen und Unterstützung bei:
- Prüfung von Voraussetzungen und Möglichkeiten einer individuellen Unterstützung
- Entwicklung von Bewerbungsstrategien
- Erstellung von Bewerbungsunterlagen
- Vermittlung auf geeignete Arbeitsplätze (im Rahmen eines Reha-Verfahrens)
- Arbeitserprobungen sowie während der Einarbeitungsphase
- Wiedereingliederung, Umsetzung oder der behindertengerechten Ausstattung ihres Arbeitsplatzes
- Lösung innerbetrieblicher Konflikte, die im Zusammenhang mit ihrer Behinderung stehen
- drohender Kündigung
Arbeitgeber*innen erhalten durch uns Informationen und Unterstützung bei:
- Klärung und Beantragung von Förderleistungen zur individuellen behindertengerechten Arbeitsplatzausstattung, zu anderen Teilhabeleistungen im Arbeitsleben sowie Leistungen der begleitenden Hilfe
- Eignungsfeststellung von behinderten Mitarbeiter*innen im Rahmen von Einstellung oder Umsetzung
- Lösung innerbetrieblicher Konflikte im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Mitarbeiter*innen mit Behinderung
- Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gem. § 167 Abs. 2 SGB IX
Schüler*innen erhalten mit Einverständnis ihrer Personensorgeberechtigten:
- individuelle Informationen, Beratung und Unterstützung im Berufsorientierungsprozess in enger Abstimmung mit der Schule und der Agentur für Arbeit
- individuelle Fähigkeits-, Leistungs-, und Interessenprofile mit Einschätzung der jeweiligen Stärken
Unterstützung in Form von Akquise, Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Praktikumseinsätzen sowie von Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt