AFW Rostock

Allgemeines

Die Jugendberufshilfe ist als Handlungsfeld der Jugendsozialarbeit eine Leistung nach § 13 KJHG, die die sozialpädagogische Unterstützung junger Menschen im Übergang von der Schule zur Berufsausbildung, die Berufshinführung und -vorbereitung sowie die Begleitung der beruflichen Bildung beinhaltet. Vorrangiges Ziel der Hilfen nach § 13 SGB VIII ist die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und der Ausgleich von Benachteiligungen des jungen Menschen sowie dessen soziale Integration. Im Unterschied zum Grundverständnis des SGBII wird die Eigenverantwortung junger Menschen nach § 1 Absatz 1 des SGB III nicht vorausgesetzt, sondern ist ein durch Jugendhilfe zu erreichendes Förderungsziel. Indem junge Menschen mit besonders chancengeminderter Integration in Ausbildung und Arbeit in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung unterstützt und Benachteiligungen vermieden oder abgebaut werden, fördert Jugendhilfe den Prozess der Ausprägung und Stabilisierung zu einer „eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“. Deshalb ist ein ganzheitlicher, aktivierender und integrativer Ansatz notwendig, wie ihn das Modellprojekt der Hansestadt Rostock YOU:ACT in der AFW GmbH erfolgreich umsetzt und wie er sich in der täglichen Praxis bestätigt.

Zugleich wird in der Jugendberufshilfe mit dem lebensweltorientiertem Ansatz gearbeitet, d.h. der Jugendliche wird dort abgeholt wo er steht, um gemeinsam mit ihm passgenaue, auf seine konkrete Lebenssituation, seine Bedürfnisse und Fähigkeiten abgestimmte Ziele und Hilfen entwickeln zu können.

In diesem Sinne ist Jugendhilfe kein Instrument von Sanktionierung oder gar Kürzung von Leistungen, sondern ein Begleitungs-, Beratungs-, Betreuungs- und Unterstützungsprozess.

Unser Unternehmen ist Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG.

sozial • verantwortungsbewusst • zukunftsorientiert

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